SR 0.672.912.71
In Kraft0.672.912.71 — Abkommen vom 3. Juni 2006 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Prot.)
Inkrafttreten
09.02.2009