SR 0.631.252.945.461.8

In Kraft

0.631.252.945.461.8 — Vereinbarung vom 3. Februar 1999 zwischen der Schweiz und Italien über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen im internationalen Bahnhof Domodossola und im Güterbahnhof «Domo II» von Beura-Cardezza sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke Brig-Domodossola und umgekehrt auf der Simplon-Bahnlinie

Inkrafttreten
03.02.1999
Rechtsgebiet
Vereinbarung vom 3. Februar 1999 zwischen der Schweiz und Italien über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen im internationalen Bahnhof Domodossola und im Güterbahnhof «Domo II» von Beura-Cardezza sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke Brig-Domodossola und umgekehrt auf der Simplon-Bahnlinie