SR 0.631.252.945.461.2
In Kraft0.631.252.945.461.2 — Vereinbarung vom 26. November 1971 zwischen der Schweiz und Italien über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen für den Reisendenverkehr an der Autobahn bei Brogeda
Inkrafttreten
01.12.1971
Rechtsgebiet
Vereinbarung vom 26. November 1971 zwischen der Schweiz und Italien über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen für den Reisendenverkehr an der Autobahn bei Brogeda