SR 0.631.252.934.952.3

In Kraft

0.631.252.934.952.3 — Briefwechsel vom 23. Januar/7. Februar 1996 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Genf-Cornavin und die Grenzabfertigung während der Fahrt zwischen Genf und Bellegarde und umgekehrt

Inkrafttreten
07.02.1996
Rechtsgebiet
Briefwechsel vom 23. Januar/7. Februar 1996 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Genf-Cornavin und die Grenzabfertigung während der Fahrt zwischen Genf und Bellegarde und umgekehrt