SR 0.631.252.916.323
In Kraft0.631.252.916.323 — Vereinbarung vom 24. Mai 2000 zwischen dem Schweizerischem Bundesrat und der Österreichischen Bundesregierung über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Rheineck/Gaissau
Inkrafttreten
01.07.2000
Rechtsgebiet
Vereinbarung vom 24. Mai 2000 zwischen dem Schweizerischem Bundesrat und der Österreichischen Bundesregierung über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Rheineck/Gaissau