SR 0.631.252.913.696.7

In Kraft

0.631.252.913.696.7 — Vereinbarung vom 28. Juni 1967 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Konstanz sowie die Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf den Strecken Konzstanz-Kreuzlingen

Inkrafttreten
30.10.1967
Rechtsgebiet
Vereinbarung vom 28. Juni 1967 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Konstanz sowie die Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf den Strecken Konzstanz-Kreuzlingen