SR 0.631.252.913.694.8

In Kraft

0.631.252.913.694.8 — Vereinbarung vom 6. Oktober 1966 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Singen (Hohentwiel) sowie die Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf der Strecke Singen (Hohentwiel)-Ramsen

Inkrafttreten
01.02.1967
Rechtsgebiet
Vereinbarung vom 6. Oktober 1966 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Singen (Hohentwiel) sowie die Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf der Strecke Singen (Hohentwiel)-Ramsen