SR 0.631.251.7

In Kraft

0.631.251.7 — Zollabkommen vom 18. Mai 1956 über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch (mit Anlagen und Unterzeichnungsprotokoll)

Inkrafttreten
05.10.1960
Rechtsgebiet
Zollabkommen vom 18. Mai 1956 über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch (mit Anlagen und Unterzeichnungsprotokoll)