SR 0.512.113.6

In Kraft

0.512.113.6 — Abkommen vom 9. Juni 1993 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland betreffend gegenseitige Überlassung von visuellen und audiovisuellen Ausbildungshilfsmitteln für den militärischen Bereich

Inkrafttreten
09.06.1993
Rechtsgebiet
Abkommen vom 9. Juni 1993 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland betreffend gegenseitige Überlassung von visuellen und audiovisuellen Ausbildungshilfsmitteln für den militärischen Bereich