SR 0.353.934.9

In Kraft

0.353.934.9 — Vertrag vom 9. Juli 1869 zwischen der Schweiz und Frankreich über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern

Inkrafttreten
01.02.1870
Rechtsgebiet
Vertrag vom 9. Juli 1869 zwischen der Schweiz und Frankreich über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern