SR 0.353.932.7
In Kraft0.353.932.7 — Provisorisches Übereinkommen vom 22. Juni 1888 zwischen der Schweiz und der Republik Ecuador über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern und den Vollzug von Requisitorien
Inkrafttreten
21.10.1889
Rechtsgebiet
Provisorisches Übereinkommen vom 22. Juni 1888 zwischen der Schweiz und der Republik Ecuador über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern und den Vollzug von Requisitorien