SR 0.351.933.6
In Kraft0.351.933.6 — Staatsvertrag vom 25. Mai 1973 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen (mit Briefwechseln)
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Bundesgericht weist Beschwerde gegen verspäteten Einspruch gegen Strafbefehl ab, da Domizilwahl und Formvorschriften klar verletzt wurden.
Art. 1
Bundesgericht weist Beschwerde gegen verspäteten Einspruch gegen Strafbefehl ab, da Domizilwahl und Formvorschriften klar verletzt wurden.
Art. 3
Art. 22
Bundesgericht weist Beschwerde gegen verspäteten Einspruch gegen Strafbefehl ab, da Domizilwahl und Formvorschriften klar verletzt wurden.
Art. 38
Bundesgericht weist Beschwerde gegen verspäteten Einspruch gegen Strafbefehl ab, da Domizilwahl und Formvorschriften klar verletzt wurden.