SR 0.274.181.364

In Kraft

0.274.181.364 — Erklärung vom 8./28. November 1899 zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche betreffend den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den beiderseitigen Gerichtsbehörden und den Administrativbehörden für gewerbliches Eigentum

Inkrafttreten
01.01.1900
Rechtsgebiet
Erklärung vom 8./28. November 1899 zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche betreffend den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den beiderseitigen Gerichtsbehörden und den Administrativbehörden für gewerbliches Eigentum