SR 0.211.112.417.21
In Kraft0.211.112.417.21 — Zusätzliche Erklärung vom 6. August 1935 zu derjenigen, die zwischen der Schweiz und Belgien betreffend die Beglaubigung von Zivilstandsakten am 3. September 1925 ausgetauscht wurde
Inkrafttreten
28.11.1935
Rechtsgebiet
Zusätzliche Erklärung vom 6. August 1935 zu derjenigen, die zwischen der Schweiz und Belgien betreffend die Beglaubigung von Zivilstandsakten am 3. September 1925 ausgetauscht wurde