SR 0.142.117.602
In Kraft0.142.117.602 — Abkommen vom 12. Dezember 2024 zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Turkmenistan über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses
Inkrafttreten
31.03.2025
Rechtsgebiet
Abkommen vom 12. Dezember 2024 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Turkmenistan über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses