SR 0.142.114.541.4
In Kraft0.142.114.541.4 — Erklärung vom 2./11. Mai 1890 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die gegenseitige Wiederaufnahme der Bürger und Angehörigen eines jeden der Vertragsstaaten im Falle ihrer Ausweisung aus dem Gebiete des andern Teiles
Inkrafttreten
01.06.1890
Rechtsgebiet
Erklärung vom 2./11. Mai 1890 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die gegenseitige Wiederaufnahme der Bürger und Angehörigen eines jeden der Vertragsstaaten im Falle ihrer Ausweisung aus dem Gebiete des andern Teiles