SR 0.142.112.681 (FZA)
In Kraft0.142.112.681 — Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (mit Anhängen, Prot. und Schlussakte)
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 1
Art. 2
Bundesgericht heisst Beschwerde einer deutschen Osteopathin gut und weist Sache zur Gleichwertigkeitsprüfung ihres Abschlusses nach FZA-Diskriminierungsverbot zurück.
Bundesgericht heisst Beschwerde einer Osteopathin gut und weist Sache zur Gleichwertigkeitsprüfung des deutschen Abschlusses ans Bundesverwaltungsgericht zurück.
Art. 3
Bundesgericht verweigert montenegrinischem Staatsangehörigen den Familiennachzug wegen schwerwiegender und wiederholter Vorstrafen in Italien.
Art. 4
Portugiesische Staatsangehörige verliert Aufenthaltsbewilligung, da sie bei Eintritt der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit (Juli 2019) die Arbeitnehmereigenschaft gemäss FZA bereits verloren hatte.
Art. 5
Bundesgericht bestätigt Landesverweisung einer portugiesischen Staatsangehörigen wegen schweren Betäubungsmittelhandels trotz Ehe, Kind und 18-jährigem Aufenthalt in der Schweiz.
Bundesgericht verweigert montenegrinischem Staatsangehörigen den Familiennachzug wegen schwerwiegender und wiederholter Vorstrafen in Italien.
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Bundesgericht heisst Beschwerde einer Osteopathin gut und weist Sache zur Gleichwertigkeitsprüfung des deutschen Abschlusses ans Bundesverwaltungsgericht zurück.
Bundesgericht heisst Beschwerde einer deutschen Osteopathin gut und weist Sache zur Gleichwertigkeitsprüfung ihres Abschlusses nach FZA-Diskriminierungsverbot zurück.
Art. 10
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Bundesgericht heisst Beschwerde einer deutschen Osteopathin gut und weist Sache zur Gleichwertigkeitsprüfung ihres Abschlusses nach FZA-Diskriminierungsverbot zurück.
Bundesgericht heisst Beschwerde einer Osteopathin gut und weist Sache zur Gleichwertigkeitsprüfung des deutschen Abschlusses ans Bundesverwaltungsgericht zurück.
Art. 17
Art. 18
Art. 20
Art. 21
Art. 24
Art. 6 Anhang I
Portugiesische Staatsangehörige verliert Aufenthaltsbewilligung, da sie bei Eintritt der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit (Juli 2019) die Arbeitnehmereigenschaft gemäss FZA bereits verloren hatte.
Art. 7 lit. d
Bundesgericht verweigert montenegrinischem Staatsangehörigen den Familiennachzug wegen schwerwiegender und wiederholter Vorstrafen in Italien.
Art. 24 Anhang I
Portugiesische Staatsangehörige verliert Aufenthaltsbewilligung, da sie bei Eintritt der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit (Juli 2019) die Arbeitnehmereigenschaft gemäss FZA bereits verloren hatte.
Art. _general
Bundesgericht verweigert Ergänzungsleistungen an ausgewiesenen Deutschen, weil nach Widerruf der Niederlassungsbewilligung kein rechtmässiger Aufenthalt mehr vorlag.
Bundesgericht bestätigt Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen nach 15 Verurteilungen und dreieinhalbjähriger Freiheitsstrafe.