SR 0.142.111.949

In Kraft

0.142.111.949 — Abkommen vom 2. Juli 2019 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Botsuana über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Anhängen)

Inkrafttreten
01.03.2020
Rechtsgebiet
Abkommen vom 2. Juli 2019 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Botsuana über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Anhängen)