SR 0.142.111.942
In Kraft0.142.111.942 — Abkommen vom 2. Juli 2019 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Botsuana über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten-, Dienst- oder offiziellen Passes
Inkrafttreten
17.02.2020
Rechtsgebiet
Abkommen vom 2. Juli 2019 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Botsuana über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten-, Dienst- oder offiziellen Passes