9C_162/2026 — Prévoyance professionnelle (condition de recevabilité)
Bundesgericht tritt auf Beschwerde in BVG-Sache nicht ein, weil die Beschwerdeführerin keine rechtsgenügliche Begründung geliefert hat.
Prévoyance professionnelle (condition de recevabilité)
Das Bundesgerichtsgesetz verlangt von Beschwerdeführenden, dass sie in ihrer Eingabe Rechtsbegehren stellen und darlegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Bundesrecht verletzt oder den Sachverhalt offensichtlich unrichtig feststellt. Eine Beschwerde, die lediglich den eigenen Standpunkt schildert und die Erwägungen der Vorinstanz nicht einmal ansatzweise anficht, genügt diesen Anforderungen nicht.
Im vorliegenden Fall hatte das Waadtländer Kantonsgericht die Klage von A.________ auf eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge gegen Previs Prévoyance abgewiesen, weil der ermittelte Invaliditätsgrad von 33 % den für die obligatorische berufliche Vorsorge massgeblichen Schwellenwert von 40 % nicht erreichte. In ihrer Beschwerde ans Bundesgericht beschränkte sich A.________ darauf, ihren Sachverhalt zu schildern und pauschal zu behaupten, die Vorinstanz habe die Situation falsch beurteilt. Mit dem entscheidenden Einkommensvergleich der kantonalen Richter setzte sie sich jedoch mit keinem Wort auseinander.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren durch die Einzelrichterin nicht ein und verzichtete angesichts der offensichtlichen Mittellosigkeit der Beschwerdeführerin auf die Erhebung von Gerichtskosten. Der Entscheid verdeutlicht, dass Laienbeschwerden vor Bundesgericht nur dann eine Chance haben, wenn zumindest rudimentär aufgezeigt wird, weshalb die vorinstanzliche Begründung rechtlich fehlerhaft ist.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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