7F_9/2026 — Revisionsgesuch gegen das Urteil 7F_55/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts v
Bundesgericht weist Revisionsgesuch gegen ein Revisionsurteil ab, da keine zulässigen Revisionsgründe vorliegen und das Ausstandsgesuch offensichtlich unbegründet ist.
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7F_55/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 6. Januar 2026
Das Bundesgerichtsgesetz lässt eine Revision rechtskräftiger Bundesgerichtsurteile nur bei abschliessend geregelten Revisionsgründen zu, namentlich bei Verletzung der Ausstandsvorschriften. Die Gesuchstellerin verlangte die Revision eines bereits ergangenen Revisionsurteils und beantragte den Ausstand mehrerer Gerichtspersonen, im Wesentlichen mit der Begründung, diese hätten an früheren Verfahren mitgewirkt.
Das Bundesgericht wies das Revisionsgesuch ab und trat auf das Ausstandsgesuch nicht ein. Es hielt fest, dass die blosse Mitwirkung in einem früheren Verfahren gemäss Art. 34 Abs. 2 BGG keinen Ausstandsgrund darstellt und die Gesuchstellerin keine zusätzlichen Umstände dargetan hat, die einen solchen begründen könnten. Die übrigen Vorbringen zielten auf eine unzulässige materielle Neubeurteilung ab. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit abgewiesen.
Das Urteil bekräftigt die restriktive Praxis des Bundesgerichts gegenüber Kettenrevisionen: Wiederholte Revisionsgesuche, die sich in der Wiederholung früherer Begehren erschöpfen, können künftig ohne förmliche Behandlung abgelegt werden. Dies setzt ein klares Signal gegen querulatorische Verfahrensführung.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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