7F_1/2026 — Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_554/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts
Bundesgericht tritt auf Revisionsgesuch nicht ein, weil die Gesuchstellerin den Kostenvorschuss trotz zweifacher Fristansetzung nicht geleistet hat.
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_554/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 4. September 2025
Das Bundesgericht verpflichtet Parteien, die ein Verfahren einleiten, zur Leistung eines Kostenvorschusses. Wird dieser nicht fristgerecht bezahlt, tritt das Gericht auf das Rechtsmittel nicht ein. Im vorliegenden Fall hatte A.________ im Revisionsverfahren gegen ein Bundesgerichtsurteil vom 4. September 2025 weder innert der ordentlichen Frist noch innert der angesetzten Nachfrist einen Kostenvorschuss von Fr. 3'000.– geleistet. Die Verfügungen wurden der Gesuchstellerin rechtsgültig zugestellt, obwohl sie die eingeschriebenen Sendungen bei der Post nicht abgeholt hatte. Wer ein Prozessrechtsverhältnis begründet, ist nach Treu und Glauben verpflichtet, dafür zu sorgen, dass behördliche Sendungen zugestellt werden können; nicht abgeholte Gerichtsurkunden gelten daher als zugestellt.
Das Bundesgericht trat gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG androhungsgemäss auf das Revisionsgesuch und das Fristrestitutionsgesuch nicht ein und auferlegte der Gesuchstellerin Gerichtskosten von Fr. 1'200.–.
Der Entscheid bestätigt die gefestigte Praxis des Bundesgerichts zur Zustellfiktion bei nicht abgeholten Postsendungen im Rahmen eines bestehenden Prozessrechtsverhältnisses und verdeutlicht, dass die Obliegenheit zur Sicherstellung der Zustellbarkeit konsequent durchgesetzt wird, auch wenn dies zum Nichteintretensentscheid führt.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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