7B_200/2026 — Rechtsverweigerung; Rückzug
Bundesgericht schreibt Beschwerde wegen Rechtsverweigerung gegen das Obergericht Schaffhausen nach Rückzug des Beschwerdeführers ab.
Rechtsverweigerung; Rückzug
Der Beschwerdeführer hatte am 4. Februar 2026 beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen wegen Rechtsverweigerung durch das Obergericht des Kantons Schaffhausen erhoben und diese mit zwei Eingaben ergänzt. Gegenstand war ein Ausstandsverfahren vor dem Obergericht Schaffhausen.
Mit Eingabe vom 24. März 2026 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin als gegenstandslos im vereinfachten Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG ab. Aufgrund der besonderen Umstände verzichtete die Einzelrichterin auf die Erhebung von Gerichtskosten.
Der Entscheid hat keine weitergehende rechtliche Bedeutung, da er ausschliesslich auf dem Rückzug der Beschwerde beruht und keine materiellen Rechtsfragen beurteilt wurden.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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