7B_1427/2025 — Einstellung; Nichteintreten
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Einstellungsverfügung nicht ein, weil die Beschwerdeführerin keine hinreichende Begründung eingereicht hat.
Einstellung; Nichteintreten
Das Bundesgericht verlangt von Beschwerdeführenden eine substanziierte Begründung, aus der hervorgeht, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt. Bei einer Beschwerde in Strafsachen gegen eine Einstellungsverfügung muss die beschwerdeführende Privatperson zudem darlegen, dass sie einen Zivilanspruch geltend machen kann, der ihre Legitimation begründet.
Die Beschwerdeführerin focht den Beschluss des Zürcher Obergerichts an, das ihre Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft See/Oberland abgewiesen hatte. Ihre Beschwerde an das Bundesgericht umfasste lediglich eine Seite und enthielt weder eine ausreichende Begründung noch Ausführungen zu einem Zivilanspruch. Verweise auf andere Rechtsschriften oder beigelegte Akten ohne Kommentar genügen den Begründungsanforderungen nach konstanter Rechtsprechung nicht.
Das Bundesgericht trat im vereinfachten Verfahren als Einzelrichterin auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte der Beschwerdeführerin Gerichtskosten von 500 Franken. Der Entscheid verdeutlicht, dass selbst innerhalb der Beschwerdefrist eingereichte Eingaben scheitern, wenn sie die Mindestanforderungen an Begründung und Legitimationsnachweis nicht erfüllen.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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