7B_1297/2025 — Kostenauflage
Bundesgericht bestätigt Kostenauflage gegen Anwalt, der wiederholt dasselbe ungenügende Gesuch um amtliche Verteidigung stellte.
Kostenauflage
Art. 417 StPO erlaubt es Strafbehörden, Verfahrenskosten dem Rechtsbeistand einer Partei aufzuerlegen, wenn dieser durch offenkundige Säumnisse oder offensichtlich fehlerhaftes Prozessverhalten Kosten verursacht hat. Streitig war, ob die Vorinstanz dem privaten Verteidiger zu Recht zwei Drittel der Verfahrenskosten auferlegt hatte, weil er für seinen Mandanten erneut ein Gesuch um amtliche Verteidigung stellte, das auf denselben Argumenten und unzureichenden Unterlagen beruhte wie ein bereits hängiges Verfahren vor Bundesgericht in derselben Sache.
Das Bundesgericht bestätigte die Kostenauflage. Es qualifizierte das Vorgehen des Anwalts als evidenten Kunstfehler: Nachdem die Vorinstanz das erste Gesuch mangels Nachweises einer geänderten finanziellen Lage abgewiesen und auf eine missbräuchliche Umgehung von Art. 134 Abs. 2 StPO hingewiesen hatte, reichte der Beschwerdeführer im erneuten Gesuch weder neue Belege ein noch nahm er zum Umgehungsvorwurf Stellung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Anwalt zusätzliche Gerichtskosten von Fr. 1'200.–.
Der Entscheid verdeutlicht, dass Anwälte, die in derselben Sache gleichlautende Gesuche ohne neue Substanz wiederholen, persönlich kostenpflichtig werden können. Die Kostenauflage an den Rechtsbeistand bleibt zwar auf Extremfälle beschränkt, doch wiederholtes, offensichtlich aussichtsloses Prozessverhalten erfüllt diese Schwelle.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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