7B_1293/2025 — Ordonnance de non-entrée en matière; irrecevabilité du recours en matière pénale
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Nichtanhandnahmeverfügung wegen fehlender Begründung nicht ein.
Ordonnance de non-entrée en matière; irrecevabilité du recours en matière pénale
Das Bundesgericht verlangt von Beschwerdeführenden, dass sie in ihrer Rechtsschrift die Erwägungen der Vorinstanz konkret anfechten und darlegen, inwiefern diese Bundesrecht verletzt hat. Allgemeine Ausführungen oder blosses Wiederholen des eigenen Standpunkts genügen nicht.
Im vorliegenden Fall hatte der Beschwerdeführer beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen kantonal-neuenburger Entscheid erhoben, der eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft betreffend Anzeigen wegen Diebstahls und Veruntreuung im Zusammenhang mit angeblich gestohlenen Lotterietickets bestätigte. Seine Eingabe enthielt jedoch keine rechtsgenügliche Begründung: Er setzte sich nicht mit dem Urteil der Vorinstanz auseinander und erhob keine Rüge, die die tatsächlichen Feststellungen oder die rechtliche Würdigung in Frage gestellt hätte.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht ein und auferlegte dem Beschwerdeführer Gerichtskosten von 800 Franken. Der Entscheid unterstreicht, dass die formellen Anforderungen an Bundesgerichtsbeschwerden auch für Privatpersonen ohne anwaltliche Vertretung uneingeschränkt gelten.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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