6B_995/2025 — Strafzumessung; Ausschreibung im Schengener Informationssystem

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Bundesgericht weist Beschwerde gegen Strafzumessung und SIS-Ausschreibung bei achtfach vorbestrafter Person mit unbedingt vollziehbarer Freiheitsstrafe ab.

Strafzumessung; Ausschreibung im Schengener Informationssystem

Dossiernummer 6B_995/2025
Entscheiddatum 24.02.2026
Publikationsdatum 24.03.2026
Abteilung I. strafrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Strafrecht (allgemein)
Sprache de
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Das Bundesgericht prüfte, ob die Vorinstanz bei der Strafzumessung und beim Anordnen der Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) Bundesrecht verletzt hatte. Der Beschwerdeführer war wegen versuchten Raubes, einfacher Körperverletzung, mehrfachen Hausfriedensbruchs und geringfügigen Diebstahls zu 25 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, verbunden mit dem Widerruf früherer bedingter Strafen und einer sechsjährigen Landesverweisung samt SIS-Ausschreibung.

Das Bundesgericht bestätigte das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich. Die Strafzumessung des Obergerichts Zürich liege innerhalb des gesetzlichen Rahmens und des zulässigen Ermessens. Die ungünstige Legalprognose sei angesichts von acht Vorstrafen in zehn Jahren, fehlender Einsicht und Rückfälligkeit während laufender Probezeiten überzeugend begründet worden, sodass der unbedingte Vollzug zu Recht angeordnet wurde. Bezüglich der SIS-Ausschreibung erfülle der Beschwerdeführer die Voraussetzungen klar, da er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle und die Ausschreibung verhältnismässig sei. Verwandtschaftliche Beziehungen in anderen Schengen-Staaten ändern daran nichts, da diese Staaten im Einzelfall eine Einreise dennoch bewilligen können.

Das Urteil bestätigt die gefestigte Praxis, wonach an die Bejahung einer die SIS-Ausschreibung rechtfertigenden Gefahr keine hohen Anforderungen gestellt werden und bereits eine Verurteilung zu mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bei mehrfacher Delinquenz die Ausschreibung grundsätzlich als verhältnismässig erscheinen lässt.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.