6B_979/2025 — Obtention illicite de prestations d'une assurance sociale ou de l'aide sociale;

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Bundesgericht weist Beschwerde eines Sozialhilfeempfängers ab, der durch Verschweigen des Sohnes im Haushalt unrechtmässig 6'795 Franken bezogen hatte.

Obtention illicite de prestations d'une assurance sociale ou de l'aide sociale; présomption d'innocence; arbitraire

Dossiernummer 6B_979/2025
Entscheiddatum 30.03.2026
Publikationsdatum 24.04.2026
Abteilung Ire Cour de droit pénal
Rechtsgebiet Infractions
Sprache fr
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Art. 148a StGB stellt den unrechtmässigen Bezug von Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeleistungen unter Strafe, wenn die Leistungen durch Täuschung oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen erlangt werden. Im vorliegenden Fall hatte der Beschwerdeführer in den monatlichen Einkommensdeklarationen gegenüber dem Regionalen Sozialdienst verschwiegen, dass sein Sohn zwischen Februar und Juli 2020 bei ihm wohnte, und dadurch unrechtmässig 6'795 Franken Sozialhilfe bezogen.

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung durch die Waadtländer Strafberufungskammer. Es verwarf sowohl die Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung als auch jene der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Ablehnung der Zeugeneinvernahme von C.________). Die kantonale Instanz hatte gestützt auf ein Bündel konvergenter Indizien — amtliche Melderegistereintragungen, widersprüchliche Aussagen des Beschwerdeführers und seines Sohnes, vorhandene Zimmer und Habseligkeiten am Wohnort des Vaters — willkürfrei festgestellt, dass der Sohn tatsächlich beim Vater domiziliert war. Die Rügen des Beschwerdeführers erschöpften sich grösstenteils in unzulässiger appellatorischer Kritik.

Der Entscheid verdeutlicht, dass bei der Beurteilung des tatsächlichen Wohnsitzes für Sozialhilfezwecke das Gesamtbild massgeblich ist und amtliche Meldedaten als gewichtiges Indiz dienen. Zudem wird bestätigt, dass das Bundesgericht im Bereich der Sachverhaltsfeststellung nur bei Willkür eingreift und rein appellatorische Kritik unzulässig ist.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.