6B_941/2025 — Wiederherstellung der Einsprachefrist (Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsg
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Fristwiederherstellungsgesuch bei ADHS-Erkrankung mangels hinreichender Begründung nicht ein.
Wiederherstellung der Einsprachefrist (Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz), Willkür; Nichteintreten
Art. 94 StPO erlaubt die Wiederherstellung einer versäumten Frist, wenn die betroffene Person nachweist, dass sie das Hindernis ohne eigenes Verschulden nicht rechtzeitig beseitigen konnte. Im vorliegenden Fall verlangte der Beschwerdeführer die Wiederherstellung der Einsprachefrist in einem Strassenverkehrsverfahren und berief sich dabei auf seine langjährige ADHS-Erkrankung sowie eine behauptete akute Blockade.
Das Obergericht Bern und anschliessend das Bundesgericht verneinten die Voraussetzungen für eine Fristwiederherstellung. Da der Beschwerdeführer um seine chronische Erkrankung wusste, hätte er organisatorische Vorkehrungen treffen müssen, etwa eine Drittperson beiziehen. Eine unvorhergesehene akute Verschlechterung des Krankheitsbildes liess sich aus den ärztlichen Berichten nicht ableiten. Die Beschwerde ans Bundesgericht genügte zudem den qualifizierten Begründungsanforderungen nicht, da der Beschwerdeführer keine hinreichende Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwägungen lieferte.
Der Entscheid verdeutlicht, dass chronische Erkrankungen grundsätzlich nicht als unverschuldetes Hindernis gelten, wenn Betroffene über die Erkrankung informiert sind und keine geeigneten Vorkehrungen treffen. Für Fristwiederherstellungsgesuche ist stets eine konkrete, substantiierte Begründung erforderlich; appellatorische Kritik und blosse Behauptungen genügen vor Bundesgericht nicht.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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