6B_927/2025 — Mehrfacher geringfügiger Diebstahl; rechtliches Gehör; willkürliche Beweiswürdig

Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Zehnjährigen wegen geringfügigen Diebstahls zu einem Verweis und weist Willkürrügen ab.

Mehrfacher geringfügiger Diebstahl; rechtliches Gehör; willkürliche Beweiswürdigung

Dossiernummer 6B_927/2025
Entscheiddatum 20.02.2026
Publikationsdatum 16.03.2026
Abteilung I. strafrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Straftaten
Sprache de
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Das Jugendstrafrecht sieht bei strafmündigen Kindern ab zehn Jahren grundsätzlich die Durchführung eines Strafverfahrens vor. Vorliegend war zu beurteilen, ob die Verurteilung eines zehn Jahre alten Knaben wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls (Spielwaren im Wert von Fr. 242.45) zu einem blossen Verweis vor Bundesrecht standhält, nachdem der Beschwerdeführer eine Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie eine willkürliche Beweiswürdigung geltend machte.

Das Bundesgericht trat auf die Rüge betreffend die Ablehnung der Beweisanträge (aussagepsychologisches Gutachten, vollständige Videoaufnahmen) nicht ein, weil sich der Beschwerdeführer nicht mit der formellen Begründung der Vorinstanz auseinandergesetzt hatte, wonach die Anträge bereits wegen des im Berufungsverfahren geltenden Novenverbots unzulässig seien. Materiell hielt das Gericht fest, eine aussagepsychologische Begutachtung dränge sich nur unter besonderen Umständen auf, die hier nicht vorlagen. Die Willkürrüge gegen die Beweiswürdigung scheiterte daran, dass der Beschwerdeführer die vorinstanzlichen Erwägungen nicht hinreichend substanziiert angriff und insbesondere den Umstand unberücksichtigt liess, dass er beim Verlassen des Geschäfts mit Spielzeug in der Hand angehalten worden war.

Der Entscheid verdeutlicht, dass die Geringfügigkeit eines Diebstahls allein nicht zum Verzicht auf eine Strafverfolgung nach Art. 5 JStPO berechtigt und ein Verweis keinen Strafregistereintrag zur Folge hat. Er bestätigt zudem die strengen formellen Anforderungen an die Beschwerdebegründung, insbesondere bei Doppelbegründungen der Vorinstanz.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.