6B_899/2025 — Fixation de la peine (enlèvement de mineur); arbitraire

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Bundesgericht bestätigt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung gegen einen Vater wegen Kindesentführung nach Spanien.

Fixation de la peine (enlèvement de mineur); arbitraire

Dossiernummer 6B_899/2025
Entscheiddatum 25.02.2026
Publikationsdatum 26.03.2026
Abteilung Ire Cour de droit pénal
Rechtsgebiet Droit pénal (en général)
Sprache fr
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Ein Vater wurde verurteilt, weil er nach Ablauf eines Besuchswochenendes seine beiden minderjährigen Kinder nicht zur Mutter zurückbrachte, sondern versuchte, sie trotz gegenteiliger superprovisionaler Gerichtsentscheide nach Spanien zu verbringen. Das Bundesgericht prüfte, ob die Vorinstanz die Strafzumessung nach Art. 47 StGB sowie die Notstands- und Exemtionsbestimmungen (Art. 13, 17, 18 und 54 StGB) rechtskonform angewendet hatte.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass kein Notstand vorlag, da dem Beschwerdeführer zahlreiche legale Mittel zur Verfügung standen, um allfällige Gefahren für die Kinder abzuwenden. Eine Strafbefreiung nach Art. 54 StGB war bei vorsätzlichen Taten mit Zurückhaltung zu gewähren und schied angesichts der schweren Schuld aus. Die verhängte Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit Bewährung wurde als angemessen bestätigt, da der Beschwerdeführer planmässig vorging, Behörden täuschte, Kfz-Kennzeichen wechselte und eine Verfolgungsjagd provozierte.

Der Entscheid verdeutlicht, dass bei internationalen Kindesentführungen durch einen Elternteil auch bei Vorliegen persönlicher Motive eine erhebliche Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt werden kann. Zudem bestätigt das Gericht, dass Sanktionen aus dem Zivilrecht (Einschränkung des Besuchsrechts) nicht mit dem strafrechtlichen Verschlechterungsverbot (ne bis in idem) kollidieren.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.