6B_894/2025 — Dénonciation calomnieuse; violation du devoir d'assistance ou d'éducation; arbit
5Bundesgericht heisst Beschwerde teilweise gut und spricht Mutter vom Vorwurf der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht frei.
Dénonciation calomnieuse; violation du devoir d'assistance ou d'éducation; arbitraire; principe in dubio pro reo
Art. 219 StGB bestraft die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, wenn dadurch die körperliche oder psychische Entwicklung eines Minderjährigen konkret gefährdet wird. Strittig war, ob eine Mutter diese Bestimmung verletzt hatte, indem sie ihre Tochter zwischen 2018 und 2021 zu zahlreichen, angeblich unnötigen Arzt- und Psychologenterminen führte, um den Kindesvater in Strafverfahren wegen Gewalt und sexuellem Missbrauch zu belasten.
Das Bundesgericht hielt fest, dass weder die fehlende Kontinuität der therapeutischen Betreuung noch die blosse Vielzahl der Konsultationen für sich allein eine konkrete Gefährdung der kindlichen Entwicklung im Sinne von Art. 219 StGB begründen. Da das Kind keines medizinischen Behandlungsbedarfs bedurfte und kein Arzt einen Schaden festgestellt hatte, fehlte es an der erforderlichen konkreten Gefährdung. Die blosse Möglichkeit einer Angstübertragung von der Mutter auf das Kind genügt nicht. Hingegen bestätigte das Gericht die Verurteilung wegen falscher Anschuldigung (Art. 303 StGB), weil die Mutter dem Vater wissentlich erfundene Gewalthandlungen gegen die Tochter zur Anzeige gebracht hatte.
Der Entscheid verdeutlicht, dass Art. 219 StGB restriktiv auszulegen ist und ein medizinisch fassbarer Anhaltspunkt für eine Entwicklungsgefährdung vorliegen muss, wenn das vorgeworfene Verhalten nicht offenkundig schädlich ist. Mehrfache Arztbesuche allein reichen für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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