6B_865/2025 — Gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfache Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnis
5Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verurteilung wegen gewerbsmässigen Diebstahls ab und verneint ein Folgeverwertungsverbot für Aussagen aus der Hauptverhandlung.
Gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfache Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses; Folgeverwertungsverbot; willkürliche Beweiswürdigung
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob Aussagen eines Beschuldigten in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als unverwertbare Folgebeweise gelten, wenn sie im Zusammenhang mit einer zuvor für unverwertbar erklärten polizeilichen Einvernahme stehen. Der Beschwerdeführer war als Angestellter einer Poststellenbetreiberin verurteilt worden, weil er mehrere Bargeld-Sendungen einer Bank geöffnet und das Geld gestohlen hatte; bei einer mit Silbernitrat präparierten Täterfalle wurden Spuren an seinen Händen gefunden.
Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts vollumfänglich. Es verneinte ein Folgeverwertungsverbot nach Art. 141 Abs. 4 StPO, weil die Befragung des Beschwerdeführers zum präparierten Couvert und den Silbernitratspuren auch ohne die unverwertbare erste polizeiliche Einvernahme mit grösster Wahrscheinlichkeit stattgefunden hätte. Die erste Einvernahme war damit keine conditio sine qua non für die späteren Aussagen. Ebenso wies das Bundesgericht die Willkürrüge gegen die Beweiswürdigung ab, da die Vorinstanz die Indizien – darunter Fingerabdrücke, Anwesenheitsnachweise, Zeugenaussagen und unerklärte Bartransaktionen – sorgfältig und nachvollziehbar gewürdigt hatte.
Der Entscheid verdeutlicht die Grenzen des Folgeverwertungsverbots: Eine Fernwirkung eines unverwertbaren Primärbeweises ist nur anzunehmen, wenn der Folgebeweis im hypothetischen Ermittlungsverlauf nicht auch ohne den illegalen Beweis erlangt worden wäre. Naheliegende Ermittlungsschritte, die sich aus dem Sachverhalt selbst ergeben, begründen keine Folgeunverwertbarkeit.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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