6B_76/2026 — Actes d'ordre sexuel avec des enfants; contrainte sexuelle; arbitraire; présompt
5Bundesgericht verwirft Beschwerde eines Sozialpädagogen gegen Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit einem Kind als offensichtlich unbegründet.
Actes d'ordre sexuel avec des enfants; contrainte sexuelle; arbitraire; présomption d'innocence
Ein als Sozialpädagoge tätiger Mann wurde vom Walliser Kantonsgericht zu 42 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er zwischen 2003 und 2007 an einem ihm anvertrauten Schüler einer Sonderschule rund fünfzig sexuelle Handlungen vorgenommen hatte. Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob die kantonale Beweiswürdigung willkürlich war und ob die Unschuldsvermutung verletzt wurde.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Es hielt fest, dass die kantonale Instanz die Aussagen des Opfers, die Einschätzung des behandelnden Psychiaters sowie das Schweigen des Beschwerdeführers auf bedrohliche Nachrichten sorgfältig und nachvollziehbar gewürdigt hatte. Die blosse Tatsache, dass zahlreiche weitere Personen nichts Auffälliges bemerkt hatten, genügt nicht, um die Beweiswürdigung als unhaltbar erscheinen zu lassen. Appellatorische Kritik an der Sachverhaltsfeststellung ist vor Bundesgericht unzulässig.
Der Entscheid bestätigt die strengen Anforderungen an Willkürrügen im Bereich der Beweiswürdigung: Eine Entscheidung ist nur dann arbiträr, wenn sie im Ergebnis schlechterdings unhaltbar ist. Zudem wird klargestellt, dass Berichte behandelnder Ärzte zwar mit Vorbehalt, aber nicht von vornherein als wertlos zu betrachten sind, sondern der freien richterlichen Beweiswürdigung unterliegen.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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