6B_749/2025 — Contrainte; viol; contrainte sexuelle; arbitraire; droit d'être entendu
20Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Nötigung eines Ehemannes gegenüber seiner Frau während Spanienurlaub 2022.
Contrainte; viol; contrainte sexuelle; arbitraire; droit d'être entendu
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Verurteilung eines Mannes wegen Nötigung (Art. 181 aStGB), sexueller Nötigung (Art. 189 aStGB) und Vergewaltigung (Art. 190 aStGB) zum Nachteil seiner Ehefrau während der gemeinsamen Ferien in Spanien im Juli 2022 Bundesrecht verletzt. Der Beschwerdeführer bestritt die fehlende Zustimmung seiner Ehefrau, die Ernsthaftigkeit der Drohungen sowie seinen Vorsatz und rügte zudem eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtabnahme von vier Zeugen.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Es bestätigte die vorinstanzliche Beweiswürdigung als nicht willkürlich: Die belastenden Textnachrichten des Beschwerdeführers an Freunde, in denen er explizit von Erpressung und sexueller Bestrafung seiner Frau schrieb, sowie der medizinisch-forensische Befund des CURML korrelierten eindeutig mit den konstanten und glaubwürdigen Aussagen der Geschädigten. Die Nichtanhörung der vier Feriengäste verletzte das rechtliche Gehör nicht, da die Vorinstanz antizipierend und ohne Willkür annehmen durfte, deren Aussagen würden das Ergebnis nicht beeinflussen, zumal die Geschädigte unter Zwang äusserlich den Anschein der Normalität wahren musste.
Der Entscheid verdeutlicht, dass in Fällen häuslicher Gewalt das Verhalten eines Opfers nach aussen – wie gemeinsamer Ferienantritt oder Heimreise – kein Indiz für Einverständnis darstellt, und dass private Chatnachrichten des Täters als direkte Beweismittel für Vorsatz und Tatplan herangezogen werden können. Die Verurteilung zu 54 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe wurde vollumfänglich bestätigt.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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