6B_68/2026 — Diffamation; arbitraire; droit d'être entendu; présomption d'innocence

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Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen übler Nachrede nach anonymer Denunziation einer Mitarbeiterin bei deren neuem Arbeitgeber.

Diffamation; arbitraire; droit d'être entendu; présomption d'innocence

Dossiernummer 6B_68/2026
Entscheiddatum 26.03.2026
Publikationsdatum 28.04.2026
Abteilung Ire Cour de droit pénal
Rechtsgebiet Infractions
Sprache fr
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Art. 173 StGB schützt die Ehre einer Person vor Behauptungen, die sie als ehrlos erscheinen lassen. Wer solche Vorwürfe ohne genügenden Grund und hauptsächlich in der Absicht verbreitet, jemandem zu schaden, wird nicht zu den Entlastungsbeweisen zugelassen. Im vorliegenden Fall hatte die Beschwerdeführerin anonym an die Führung eines neuen Arbeitgebers Schreiben versandt, in denen sie einer früheren Mitarbeiterin Betrug, Veruntreuung und sexuelles Fehlverhalten vorwarf — allesamt Umstände, die zur Entlassung beim früheren Arbeitgeber geführt hatten.

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung wegen übler Nachrede. Es stellte fest, dass die kantonale Instanz weder den Sachverhalt willkürlich festgestellt noch den Anspruch auf rechtliches Gehör oder die Unschuldsvermutung verletzt hatte. Die Beschwerdeführerin wurde als Urheberin der anonymen Schreiben überführt, da die verwendete E-Mail-Adresse technisch mit ihrer verknüpft war und die inkriminierten Dateien auf ihrem Rechner gefunden wurden. Den Entlastungsbeweis nach Art. 173 Ziff. 2 StGB durfte die Vorinstanz verweigern, weil beide kumulativen Bedingungen von Art. 173 Ziff. 3 StGB erfüllt waren: Die Beschwerdeführerin handelte aus Vergeltung ohne genügenden Grund, und der neue Arbeitgeber hätte sich die erforderlichen Informationen auf anderen, weniger einschneidenden Wegen beschaffen können.

Der Entscheid bekräftigt, dass selbst wahre ehrverletzende Behauptungen strafbar bleiben können, wenn kein hinreichendes öffentliches oder privates Interesse an ihrer Verbreitung besteht und die Handlung vorwiegend darauf abzielt, der betroffenen Person zu schaden. Besonders ins Gewicht fällt, dass Angaben zur Intimsphäre die Messlatte für einen genügenden Grund deutlich erhöhen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.