6B_621/2025 — Diffamation; arbitraire

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Nachbarn, die in einer Baueinsprache den Eigentümer als Regelverletzer bezeichnen, handeln gerechtfertigt nach Art. 14 StGB und werden freigesprochen.

Diffamation; arbitraire

Dossiernummer 6B_621/2025
Entscheiddatum 09.02.2026
Publikationsdatum 17.03.2026
Abteilung Ire Cour de droit pénal
Rechtsgebiet Infractions
Sprache fr
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Art. 14 StGB erlaubt es Verfahrensparteien, im Rahmen einer behördlichen Verfahrenseingabe ehrverletzte Äusserungen zu tätigen, sofern diese notwendig und relevant sind, in gutem Glauben erfolgen und allfällige Vermutungen als solche gekennzeichnet werden. Streitig war, ob zwei Nachbarn sich der Verleumdung schuldig gemacht hatten, indem sie in einer Baueinsprache schrieben, ihr Nachbar halte sich habitgemäss nicht an Baupläne, rühme sich regelmässig gesetzwidriger Handlungen und sie verdächtigten ihn, erneut gegen Bauvorschriften zu verstossen. Das Bundesgericht bestätigte den Freispruch: Die Äusserungen erfolgten im Rahmen einer zulässigen Baueinsprache, die Nachbarn trugen die Behauptungslast, stützten sich auf eigene Beobachtungen und eine gehörte Unterhaltung, hielten Vermutungen als solche fest und überschritten die zulässige rhetorische Freiheit nicht. Der Entscheid präzisiert, dass das Rechtfertigungsmittel des Art. 14 StGB auch in verwaltungsrechtlichen Einspracheverfahren greift und Parteien dabei eine gewisse Übertreibung in der Argumentation zugestanden wird, solange die Äusserungen nicht völlig sachfremd oder unnötig verletzend sind.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.