6B_618/2025 — Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Nötigung; Beweiswü
Bundesgericht weist Beschwerde eines verurteilten Stiefvaters ab, der sexuelle Handlungen an seinem Stiefsohn bestritten hatte.
Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Nötigung; Beweiswürdigung
Das Bundesgericht prüfte, ob das Kantonsgericht St. Gallen die Beweise willkürlich gewürdigt hatte, nachdem es den Beschwerdeführer wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher sexueller Nötigung zum Nachteil seines Stiefsohns schuldig gesprochen hatte. Der Beschwerdeführer rügte insbesondere das aussagepsychologische Gutachten als methodisch unzureichend und machte geltend, die Vorinstanz habe entlastende Umstände einseitig übergangen.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Die Vorbringen des Beschwerdeführers erschöpften sich weitgehend in appellatorischer Kritik: Er stellte der sorgfältigen und kritischen Beweiswürdigung der Vorinstanz lediglich seine eigene Sichtweise gegenüber, ohne konkret aufzuzeigen, weshalb die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen offensichtlich unhaltbar wären. Namentlich setzte er sich nicht substanziiert mit der detaillierten Auseinandersetzung des Kantonsgerichts mit dem Gutachten auseinander und liess die übrige Beweiswürdigung gänzlich unkommentiert.
Der Entscheid bestätigt die hohen Anforderungen an Willkürrügen im bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren. Wer eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung geltend macht, muss präzise darlegen, weshalb der angefochtene Entscheid nicht nur in der Begründung, sondern auch im Ergebnis unhaltbar ist. Blosse Gegenbehauptungen oder eine abweichende Beweiswürdigung genügen den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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