6B_586/2025 — Veruntreuung; willkürliche Beweiswürdigung
10Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Veruntreuung, weil der Beschwerdeführer einen Lamborghini eigenmächtig in den Kosovo verbrachte und kein Ersatzwille nachgewiesen war.
Veruntreuung; willkürliche Beweiswürdigung
Art. 138 Ziff. 1 StGB stellt die Veruntreuung anvertrauter Sachen unter Strafe, wenn der Täter wie ein Eigentümer über eine fremde Sache verfügt und dabei in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht handelt. Im vorliegenden Fall hatte der Beschwerdeführer von der Privatklägerin Darlehen von insgesamt rund Fr. 226'000.– erhalten, mit welchen unter anderem ein Lamborghini erworben wurde, der gemäss Darlehensvertrag im Eigentum der Privatklägerin als Sicherheit verbleiben sollte. Der Beschwerdeführer liess das Fahrzeug entgegen der Vereinbarung auf Dritte einlösen, verbrachte es ohne Wissen der Privatklägerin in den Kosovo, wo es von mehreren Personen gefahren und in zwei Unfälle verwickelt wurde.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den Schuldspruch wegen Veruntreuung. Die vorinstanzliche Beweiswürdigung, wonach die Privatklägerin mit der Verbringung des Fahrzeugs nicht einverstanden war und die vom Beschwerdeführer eingereichte Rückzahlungsvereinbarung über Fr. 120'000.– eine Fälschung darstellt, war nicht willkürlich. Die Aneignung wurde bejaht, weil der Beschwerdeführer durch das eigenmächtige Verbringen des Lamborghinis in den Kosovo ausserhalb seiner Befugnisse wie ein Eigentümer handelte. Die unrechtmässige Bereicherungsabsicht ergab sich aus der desolaten finanziellen Lage des Beschwerdeführers, die eine Ersatzbereitschaft ausschloss.
Der Entscheid verdeutlicht, dass bei anvertrauten Sachen ohne Affektionswert das Konzept der Ersatzbereitschaft gilt, diese jedoch entfällt, wenn der Täter trotz allfälligem Ersatzwillen aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage objektiv nicht in der Lage ist, rechtzeitig Ersatz zu leisten. Das Urteil bestätigt zudem die strengen Anforderungen an Willkürrügen vor Bundesgericht.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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