6B_401/2024 — Versuchte Tötung, grobe Verkehrsregelverletzung; Notwehr, Notstand; Willkür

Bundesgericht bestätigt Schuldspruch wegen versuchter Tötung gegen Autofahrer, der nach Angriff sein Fahrzeug wendete und in eine Menschengruppe fuhr.

Versuchte Tötung, grobe Verkehrsregelverletzung; Notwehr, Notstand; Willkür

Dossiernummer 6B_401/2024
Entscheiddatum 26.02.2026
Publikationsdatum 27.03.2026
Abteilung I. strafrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Straftaten
Sprache de
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Der Beschwerdeführer fuhr im September 2015 nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit seinem Fahrzeug in eine Personengruppe, nachdem er zunächst fliehen konnte, dann wendete und die Strasse erneut hochfuhr. Das Obergericht Bern verurteilte ihn wegen versuchter Tötung und grober Verkehrsregelverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Der Beschwerdeführer bestritt den Eventualvorsatz und berief sich auf Notwehr, Notstand sowie eine fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde als offensichtlich unbegründet ab. Es hielt fest, dass die Vorinstanz den Sachverhalt erschöpfend gewürdigt und nachvollziehbar begründet habe, weshalb der Beschwerdeführer das Risiko, Personen tödlich zu verletzen, zumindest in Kauf genommen habe. Die Einwände zur Sterbewahrscheinlichkeit bei 30 km/h überzeugten nicht, da das Todesrisiko von zahlreichen weiteren Faktoren abhänge. Notwehr und Notstand wurden verneint, weil im Zeitpunkt des Wendens kein unmittelbarer Angriff vorlag und gleichwertige Rechtsgüter einander gegenüberstanden.

Der Entscheid bekräftigt, dass Eventualvorsatz auch dann bejaht werden kann, wenn der Täter mit verhältnismässig geringer Geschwindigkeit fährt, sofern er das Risiko schwerer Verletzungen bewusst in Kauf nimmt. Zudem verdeutlicht er die engen Grenzen der Notwehr- und Notstandsrechtfertigung, wenn die Tathandlung auch unbeteiligte Personen gefährdet.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.