6B_341/2023 — Nötigung, Hausfriedensbruch (Klimakundgebung)

Bundesgericht konnte Beschwerde in Sache Nötigung und Hausfriedensbruch bei Klimakundgebung nicht beurteilt werden, da das Urteil elektronisch nicht verfügbar ist.

Nötigung, Hausfriedensbruch (Klimakundgebung)

Dossiernummer 6B_341/2023
Entscheiddatum 10.03.2026
Publikationsdatum 15.04.2026
Abteilung I. strafrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Straftaten
Sprache de
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Das Verfahren 6B_341/2023 betrifft eine Beschwerde in Strafsachen vor der I. strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Gegenstand sind die Straftatbestände der Nötigung und des Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit einer Klimakundgebung.

Der Urteilstext ist in elektronischer Form nicht verfügbar, weshalb keine inhaltliche Analyse der Rechtsfragen, des Entscheids oder der herangezogenen Rechtsgrundlagen möglich ist. Weder die Begründung noch das Dispositiv konnten ausgewertet werden.

Die praktische Bedeutung des Entscheids – insbesondere hinsichtlich der Frage, inwieweit klimaaktivistischer Protest strafrechtliche Rechtfertigungsgründe begründen kann – lässt sich mangels zugänglichem Urteilstext nicht beurteilen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.

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