5F_12/2026 — Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5D_58/2025 v

Bundesgericht weist Revisionsgesuch gegen Nichteintretensentscheid im Bauhandwerkerpfandrecht-Verfahren ab, da ungenügende Begründung eine Rechtsfrage und kein revidierbares Aktenversehen ist.

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5D_58/2025 vom 12. Januar 2026

Dossiernummer 5F_12/2026
Entscheiddatum 20.04.2026
Publikationsdatum 30.04.2026
Abteilung II. zivilrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Sachenrecht
Sprache de
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Das Bundesgericht kann rechtskräftige Urteile nur bei Vorliegen eines der in Art. 121 ff. BGG abschliessend aufgeführten Revisionsgründe überprüfen. Die Gesuchstellerin machte geltend, das Bundesgericht habe im Beschwerdeverfahren betreffend die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts die eingereichten Unterlagen nicht geprüft und diese nach dem Urteil retourniert, was ein Aktenversehen im Sinne von Art. 121 lit. d BGG darstelle.

Das Bundesgericht wies das Revisionsgesuch ab. Es hielt fest, dass es die Unterlagen keineswegs übersehen habe, sondern auf die Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten sei. Die fehlende materielle Prüfung der Eingabe ist gerade der Wesenskern eines Nichteintretensentscheides. Die Beurteilung, ob eine Beschwerde hinreichend begründet ist, stellt eine Rechtsfrage dar, die nicht zum Gegenstand einer Revision gemacht werden kann. Das Revisionsverfahren dient nicht dazu, die Rechtslage erneut zu diskutieren oder eine Wiedererwägung zu verlangen.

Das Urteil bestätigt die ständige Rechtsprechung, wonach die Revision kein verkapptes Rechtsmittel gegen unerwünschte Entscheide ist. Wer mit einem Nichteintretensentscheid wegen mangelnder Begründung nicht einverstanden ist, kann dies nicht als Aktenversehen im Revisionsverfahren rügen. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit ebenfalls abgewiesen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.

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