5A_869/2025 — contribution d'entretien d'un enfant mineur né hors mariage
5Bundesgericht weist Beschwerde eines nichtehelichen Kindes gegen Unterhaltsbeiträge ab, da Nanny-Kosten und Bedarfspaliers ausreichend begründet wurden.
contribution d'entretien d'un enfant mineur né hors mariage
Das ZGB verpflichtet Eltern, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen, wobei die Höhe der Beiträge vom Bedarf des Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern abhängt. Vorliegend klagte ein 2021 geborenes, nichteheliches Kind gegen seinen Vater auf höhere Unterhaltsbeiträge, insbesondere auf Berücksichtigung von Nanny-Kosten und bedarfsgerechtere Altersstufen ab dem 10. Lebensjahr.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Bezüglich der Nanny-Kosten stellte es fest, dass der Beschwerdeführer die massgeblichen Tatsachen – insbesondere die abendlichen Ausbildungsstunden der Mutter – nicht rechtsgenüglich als willkürlich übergangen gerügt hatte, weshalb die Rüge unzulässig war. Zur Frage der Altersstufen hielt das Gericht fest, dass die Vorinstanz die Kitakosten von 366 Franken über den Schuleintritt hinaus fortführte, um Mittagstisch und Tagesschule abzudecken, und dass der Beschwerdeführer bei veränderten Bedürfnissen eine Abänderungsklage nach Art. 286 Abs. 2 ZGB erheben könnte.
Der Entscheid verdeutlicht, dass das Bundesgericht im Unterhaltsrecht den kantonalen Instanzen einen weiten Ermessensspielraum belässt und nur bei klarem Ermessensmissbrauch eingreift. Zudem unterstreicht er die strengen Begründungsanforderungen bei Sachverhaltsrügen: Wer Tatsachen als willkürlich festgestellt anfechten will, muss dies explizit und detailliert geltend machen.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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