5A_751/2024 — Ehescheidung (Kindesunterhalt, Güterrecht)
10Bundesgericht heisst Beschwerde im Scheidungsfall teilweise gut und korrigiert güterrechtliche Ausgleichszahlung sowie Volljährigenunterhalt.
Ehescheidung (Kindesunterhalt, Güterrecht)
Dossiernummer
5A_751/2024
Entscheiddatum
19.02.2026
Publikationsdatum
25.03.2026
Abteilung
II. zivilrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet
Familienrecht
Sprache
de
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Das ZGB regelt bei der Scheidung die güterrechtliche Auseinandersetzung sowie den Kindesunterhalt, wobei beim Güterrecht Bestand und Bewertung der Vermögensmassen auf unterschiedliche Zeitpunkte abstellen und beim Kindesunterhalt zwischen Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt zu unterscheiden ist. Streitig waren die Höhe der güterrechtlichen Ausgleichszahlung, die angerechneten Einkünfte der Beschwerdegegnerin, der Betreuungsanteil des Beschwerdeführers, die Berechnung der Überschussanteile sowie der Volljährigenunterhalt für die Tochter. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde im Güterrecht gut: Der Vorschlag der Beschwerdegegnerin beträgt Fr. 53'809.80, woraus eine Ausgleichsforderung von Fr. 13'864.10 resultiert, da voreheliches Vermögen korrekt um getätigte Ersatzanschaffungen und Verbrauch zu bereinigen ist. Betreffend Kindesunterhalt wies das Gericht die Sache an die Vorinstanz zurück, weil diese beim Volljährigenunterhalt zu Unrecht einen Überschussanteil berücksichtigt, die Beteiligung der Beschwerdegegnerin am Unterhalt der Tochter übergangen und keine Feststellungen zu den mutmasslichen Ausbildungskosten getroffen hatte. Das Urteil präzisiert die Methodik zur Ermittlung von Eigengut bei gemischten Bankkonten und bekräftigt, dass volljährigen Kindern kein Anspruch auf Teilhabe am elterlichen Überschuss zusteht.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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