5A_315/2026 — déni de justice (entretien d'un enfant mineur)
Bundesgericht tritt auf Beschwerde wegen Rechtsverweigerung im Kindesunterhaltsverfahren mangels genügender Begründung nicht ein.
déni de justice (entretien d'un enfant mineur)
Eine Mutter rügte vor Bundesgericht eine Rechtsverweigerung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Neuenburg, weil diese keine förmliche Entscheidung über ihre Zuständigkeit zur Festsetzung von Kindesunterhalt für ihren autistischen Sohn getroffen hatte. Die kantonale Instanz hatte die Beschwerde abgewiesen, die KESB-Präsidentin jedoch aufgefordert, die laufenden Verfahren an einer Anhörung vom 2. April 2026 zu klären und allenfalls notwendige Entscheide zu treffen.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die tragenden Begründungselemente des angefochtenen Entscheids nicht anfocht. Sie äusserte sich weder zur möglichen Zuständigkeit spanischer Gerichte noch zur Frage, ob die KESB-Präsidentin der Einladung zur Klärung nachgekommen sei. Die Beschwerde genügte damit den gesetzlichen Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und 106 Abs. 2 BGG nicht.
Der Entscheid verdeutlicht, dass eine Beschwerde ans Bundesgericht alle tragenden Begründungen der Vorinstanz substanziiert anfechten muss. Das Übergehen einzelner, selbständig tragender Erwägungen führt zur Unzulässigkeit des gesamten Rechtsmittels.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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