5A_301/2026 — modifica di una decisione di ritorno di minori

5

Bundesgericht erklärt Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid in Kindesrückgabesache als unzulässig, weil Abänderungsgesuch ungenügend begründet war.

modifica di una decisione di ritorno di minori

Dossiernummer 5A_301/2026
Entscheiddatum 22.04.2026
Publikationsdatum 01.05.2026
Abteilung II Corte di diritto civile
Rechtsgebiet Diritto di famiglia
Sprache it
🤖 KI-Analyse anzeigen

Art. 13 BG-KEntf erlaubt eine Abänderung einer Rückgabeentscheidung nach HKÜ, wenn sich die massgebenden Umstände wesentlich verändert haben. Die Mutter hatte nach einem rechtskräftigen Rückgabeentscheid und dessen Bestätigung durch das Bundesgericht ein Abänderungsgesuch gestellt und sich dabei auf verschlechterte Sicherheitslage in Mexiko sowie fehlende Unterkunft beim Vater berufen. Die Vorinstanz trat auf das Gesuch nicht ein, weil die Begründung zu allgemein und ohne Auseinandersetzung mit dem Rückgabeurteil geblieben war.

Das Bundesgericht bestätigt den Nichteintretensentscheid. Es hält fest, dass die Mutter in ihrem Abänderungsgesuch weder dargelegt hatte, warum ihr die Rückkehr nach Mexiko unzumutbar sei, noch warum eine Fremdplatzierung der Kinder als letzte Möglichkeit ihrem Wohl offensichtlich widersprechen würde. Da alle drei kumulativen Voraussetzungen von Art. 5 BG-KEntf hätten substantiiert werden müssen, blieb das Gesuch unzureichend. Die im Beschwerdeverfahren nachgereichten Argumente und Dokumente konnten nicht berücksichtigt werden.

Das Urteil verdeutlicht, dass ein Abänderungsgesuch nach Art. 13 BG-KEntf substanziiert und vollständig begründet sein muss; nachträgliche Verbesserungen im Rechtsmittelverfahren sind unzulässig. Mangels Vorbehalt beider Staaten nach Art. 26 Abs. 3 HKÜ wird das Verfahren kostenlos geführt und die Anwältin der Beschwerdeführerin erhält eine Entschädigung aus der Bundesgerichtskasse.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.