5A_216/2026 — effet suspensif (avis de saisie)

Bundesgericht schreibt Beschwerde gegen Verweigerung der aufschiebenden Wirkung als gegenstandslos ab, nachdem das kantonale Gericht in der Sache entschieden hatte.

effet suspensif (avis de saisie)

Dossiernummer 5A_216/2026
Entscheiddatum 16.04.2026
Publikationsdatum 29.04.2026
Abteilung IIe Cour de droit civil
Rechtsgebiet Droit des poursuites et faillites
Sprache fr
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A.________ focht beim Bundesgericht eine Zwischenentscheidung der Waadtländer Betreibungs- und Konkurskammer an, mit der sein Antrag auf aufschiebende Wirkung gegen einen Pfändungsanzeige-Entscheid abgewiesen worden war. Gleichzeitig ersuchte er das Bundesgericht, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.

Noch während des laufenden Bundesgerichtsverfahrens fällte die kantonale Betreibungs- und Konkurskammer am 20. März 2026 ihren Sachentscheid und trat auf die kantonale Beschwerde nicht ein. Damit wurde der angefochtene Zwischenentscheid gegenstandslos, da er lediglich die aufschiebende Wirkung für das abgeschlossene kantonale Verfahren betraf. Das Bundesgericht strich die Sache daher ohne Kostenfolgen vom Rôle.

Der Entscheid bestätigt die ständige Praxis des Bundesgerichts, wonach Beschwerden gegen Zwischenentscheide über die aufschiebende Wirkung dahinfallen, sobald die Hauptsache auf kantonaler Ebene erledigt ist. Gerichtskosten wurden angesichts der besonderen Umstände erlassen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.

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