4D_6/2026 — contrat de bail; défaut de paiement de l'avance de frais,

Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss trotz Nachfrist nicht bezahlt hat.

contrat de bail; défaut de paiement de l'avance de frais,

Dossiernummer 4D_6/2026
Entscheiddatum 04.03.2026
Publikationsdatum 27.03.2026
Abteilung Ire Cour de droit civil
Rechtsgebiet Droit des contrats
Sprache fr
🤖 KI-Analyse anzeigen

Das Bundesgerichtsgesetz verpflichtet Parteien, die das Bundesgericht anrufen, einen Kostenvorschuss zu leisten. Wird dieser nicht innert der gesetzten Frist bezahlt, räumt der Instruktionsrichter eine nicht verlängerbare Nachfrist ein; bleibt auch diese ungenutzt, ist die Beschwerde als unzulässig zu erklären (Art. 62 Abs. 3 BGG).

Im vorliegenden Fall verweigerte die Beschwerdeführerin die Zahlung des Kostenvorschusses von 1'000 Franken mit der Begründung, sie wolle zuerst eine Bestätigung erhalten, dass ihre Beschwerde rechtzeitig eingereicht worden sei. Das Bundesgericht hielt fest, dass eine solche Bedingung gesetzlich nicht vorgesehen ist und den Fristenlauf weder unterbrach noch hemmte. Da der Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist bis 20. Februar 2026 nicht einging, erklärte Präsident Hurni die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG für offensichtlich unzulässig.

Der Entscheid bestätigt die strikte Praxis des Bundesgerichts: Eine Partei kann die Zahlung des Kostenvorschusses nicht von der vorgängigen Klärung anderer Verfahrensfragen abhängig machen. Die Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist führt zwingend zur Unzulässigkeit der Beschwerde, unabhängig davon, ob diese materiell Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.

Betroffene Erlasse

1 Erlasse

Zitationsnetzwerk

Keine Zitationsverweise erfasst.