4A_81/2026 — contrat de bail,
Bundesgericht erklärt Beschwerde einer Mieterin als unzulässig, weil sie seit 29 Monaten keine Miete mehr bezahlt und damit missbräuchlich handelt.
contrat de bail,
Das Bundesgerichtsgesetz erklärt Beschwerden, die in rechtsmissbräuchlicher oder sonst wie unzulässiger Weise geführt werden, für unzulässig (Art. 42 Abs. 7 BGG). Vorliegend hatte eine Mieterin Beschwerde gegen ein Räumungsurteil erhoben, obwohl sie seit Oktober 2023 – also seit rund 29 Monaten – keinerlei Zahlungen mehr an die Vermieterin geleistet hatte. Gleichzeitig berief sie sich darauf, der Mietvertrag bestehe unverändert fort.
Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde in Einzelrichterbesetzung für unzulässig. Es stellte fest, dass die Beschwerdeführerin, indem sie einerseits das Fortbestehen des Mietverhältnisses geltend machte und andererseits jegliche Zahlungsverpflichtungen daraus ignorierte, ausschliesslich zu Verzögerungszwecken handelte. Das Verhalten wurde als prozessmissbräuchlich qualifiziert und die Beschwerde gestützt auf Art. 108 Abs. 1 lit. c BGG als unzulässig erklärt.
Der Entscheid bestätigt die gefestigte Praxis des Bundesgerichts, wonach Mieter, die sich unter gleichzeitiger Zahlungseinstellung auf das Fortbestehen eines Mietvertrages berufen und Räumungsurteile durch Beschwerden verzögern wollen, keinen Rechtsschutz erhalten. Gesuche um aufschiebende Wirkung und unentgeltliche Rechtspflege werden in solchen Konstellationen ebenfalls abgewiesen.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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