4A_5/2026 — responsabilité civile; retrait du recours,
Bundesgericht streicht Zivilrechtsbeschwerde nach Rückzug des Beschwerdeführers vom Rollen und auferlegt ihm reduzierte Gerichtskosten von 800 Franken.
responsabilité civile; retrait du recours,
Das Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG) sieht vor, dass der instruierende Richter als Einzelrichter über die Abschreibung von Verfahren entscheidet, die durch einen Rückzug beendet werden. Im vorliegenden Fall hatte A.________ am 5. Januar 2026 eine Beschwerde in Zivilsachen gegen ein Urteil der Genfer Cour de justice vom 27. Oktober 2025 erhoben, das einen zivilrechtlichen Haftpflichtstreit mit den Gesellschaften B.________ AG und C.________ SA betraf. Nachdem sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und er aufgefordert worden war, einen Kostenvorschuss von 7'000 Franken zu leisten, zog der Beschwerdeführer am 16. März 2026 seine Beschwerde zurück.
Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis, strich die Sache vom Rollen und auferlegte dem Beschwerdeführer reduzierte Gerichtskosten von 800 Franken gemäss Art. 66 Abs. 2 BGG. Parteientschädigungen wurden keine zugesprochen.
Der Entscheid hat keine eigenständige Präjudizwirkung; er illustriert jedoch die übliche bundesgerichtliche Praxis, bei Rückzug einer Beschwerde reduzierte, aber nicht vollständig erlassene Gerichtskosten aufzuerlegen, insbesondere wenn das Verfahren bereits fortgeschritten war.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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